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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§ 1 – Vertragspartner

Der Vertrag kommt zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“ oder „Mieter“) und

BPM Baustellen‑ und Verkehrssicherung

Rungiusstraße 53

12347 Berlin

E-Mail: info@bpm-baustellenabsicherung.de

Telefon: 0151 57849703

(nachfolgend „Anbieter“ oder „Vermieter“) zustande.

§ 2 – Leistungsumfang

  1. Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich Verkehrstechnik, Baustellen‑ und Verkehrssicherung, Einrichtung von Halteverbotszonen, Planungsleistungen sowie die Vermietung und Montage von Sicherungsmaterial. Maßgeblich sind die Angaben im jeweiligen Angebot.

  2. Für sämtliche Leistungen gelten ausschließlich diese AGB. Sie werden Bestandteil aller zukünftigen Vereinbarungen.

  3. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Angaben vollständig und korrekt zu übermitteln.

§ 3 – Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag kommt schriftlich zustande, z. B. per E‑Mail. Angebote des Anbieters sind unverbindlich und stellen eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.

  2. Automatisch erzeugte Bestellbestätigungen sind keine verbindliche Annahme. Der Vertrag kann auch durch Ausführung der Leistung zustande kommen.

  3. Die Durchführung der Leistungen setzt die erforderlichen behördlichen Genehmigungen voraus. Der Anbieter hat keinen Einfluss auf deren Erteilung. Wird eine Genehmigung nicht erteilt, kann der Auftrag nicht ausgeführt werden. Bereits entstandene Kosten trägt der Kunde.

  4. Falsche oder unvollständige Angaben des Kunden, die eine erneute Beantragung oder Änderung der Maßnahme erforderlich machen, führen zu zusätzlichen Kosten, die der Kunde trägt.

  5. Der Kunde hat die Arbeitsstelle nach Abschluss der Arbeiten schriftlich freizumelden. Ist ein Abbau aufgrund fehlender Baufreiheit nicht möglich, bleibt das Material kostenpflichtig vor Ort. Der gescheiterte Abbau wird berechnet.

§ 4 – Vorbehalte

  1. Der Anbieter behält sich vor, Leistungen oder Material bei Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen.

  2. Liegt die verkehrsrechtliche Anordnung bis spätestens vier Werktage vor Beginn nicht vor, kann der Anbieter den Ausführungstermin verschieben.

  3. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Anbieters. Weitergabe oder Weiterverkauf ist untersagt.

§ 5 – Preise

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro, sofern nicht anders angegeben.

  2. Zusätzliche Kosten, die aufgrund behördlicher Vorgaben oder örtlicher Gegebenheiten entstehen, werden dem Kunden mitgeteilt und berechnet.

  § 6 – Zahlungsbedingungen

  1. Der Vermieter legt dem Mieter gegenüber unverzüglich nach Vertragsabschluss Rechnung. Die Miete ist im Voraus fällig und zahlbar und zwar 14 Tage nach Rechnungsdatum. Eine abweichende vertragliche Regelung ist möglich; diese hat schriftlich zu erfolgen. Mündliche Absprachen sind unwirksam.

  2. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der per E-Mail übermittelten Rechnung, die alle erforderlichen Zahlungsinformationen enthält, vorab auf das angegebene Konto zu überweisen. Der Kunde verpflichtet sich, den ausgewiesenen Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum vollständig zu begleichen. Die Zahlung ist ohne Abzüge fällig. Nach Ablauf dieser festgelegten Frist gerät der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.

    § 7 – Stornierung / Widerruf

  1. Da die Leistungen individuell für den Kunden geplant und ausgeführt werden, besteht kein Widerrufsrecht.

  2. Bei Stornierung bereits beauftragter Leistungen kann der Anbieter neben entstandenen Kosten eine Ausfallpauschale von bis zu 50 % des Nettoauftragswertes berechnen.

§ 8 – Kontrollpflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Kontrolle der Verkehrssicherung gemäß verkehrsrechtlicher Anordnung und ZTV‑SA verantwortlich. Vorgaben: – mind. 2 Kontrollen täglich an Arbeitstagen – mind. 1 Kontrolle an arbeitsfreien Tagen – zusätzliche Kontrolle nach Unwetter. Die Kontrollen sind zu dokumentieren.

  2. Notdiensteinsätze aufgrund von Schadensmeldungen werden dem Kunden inklusive Aufwand berechnet.

  3. Die Kontrollpflicht kann durch Abschluss eines Wartungsvertrags auf den Anbieter übertragen werden.

  4. Der Anbieter führt mindestens eine wöchentliche Kontrolle (bei Ampelanlagen zwei) durch. Diese ersetzt nicht die täglichen Kontrollen des Kunden.

§ 9 – Unfall / Schaden

  1. Schäden an der Arbeitsstelle oder am Mietmaterial sind dem Anbieter unverzüglich telefonisch und schriftlich zu melden. Bei verspäteter Meldung haftet der Kunde für Folgeschäden.

  2. Auf Verlangen ist die Polizei hinzuzuziehen.

  3. Bei Schäden über 1.500 € kann der Anbieter einen Mitarbeiter zur Unfallaufnahme entsenden. Bis zu dessen Eintreffen hat der Kunde vor Ort zu bleiben.

§ 10 – Beschädigte oder entwendete Mietsachen

  1. Für Verlust oder Beschädigung des Mietmaterials haftet der Kunde. Abgerechnet wird zum Wiederbeschaffungswert.

  2. Polizeiliche Anzeigen erfolgen ab einem Schaden von ca. 1.000 €.

  3. Festgestellte Mängel sind dem Anbieter sofort zu melden.

  4. Eigenmächtige Reparaturen oder Änderungen am Material sind untersagt.

§ 11 – Stand‑ und Wartezeiten

  1. Wartezeiten oder Stillstand werden nach gültigem Stundensatz berechnet.

  2. Eine Karenzzeit von 15 Minuten ab Eintreffen der Monteure wird gewährt.

  3. Befinden sich Fahrzeuge in der Halteverbotszone, beginnt die Berechnung der Wartezeit mit der Meldung an Ordnungsamt/Polizei und endet mit der Beräumung.

  4. Bei größeren Maßnahmen kann der Anbieter vorab die Baufreiheit prüfen. Notwendige Umsetzungen werden berechnet.

  5. Kennzeichen verursachender Fahrzeuge werden dem Kunden zur zivilrechtlichen Geltendmachung übermittelt.

§ 12 – Temporäre Markierungen

  1. Der Anbieter verwendet ausschließlich zugelassene Markierungsfolien.

  2. Für gelbe temporäre Markierungen wird keine Gewährleistung übernommen. Erneuerungen während der Bauzeit sind kostenpflichtig.

§ 13 – Haftung

  1. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, außer bei: – Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz

  2. Keine Haftung bei Veränderungen oder Entfernen der Sicherung durch Dritte oder den Kunden.

  3. Keine Haftung bei höherer Gewalt, unvorhersehbaren Ereignissen oder unerlaubten Handlungen Dritter. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen frei.

§ 14 – Abtretung

Rechte und Ansprüche des Kunden dürfen nur mit Zustimmung des Anbieters abgetreten werden. Es sei  denn, der Kunde hat ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachgewiesen
 

§ 15 – Gerichtsstand / Recht
 

  1. Es gilt deutsches Recht.

  2. Gerichtsstand für Unternehmer ist der Sitz des Anbieters.
     

§ 16 – Datenschutz
 

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß DSGVO. Eine Weitergabe erfolgt nur an Behörden, Zahlungsdienstleister oder zur Durchführung notwendige Dienstleister. Der Kunde kann Auskunft, Löschung oder Berichtigung seiner Daten verlangen.
 

§ 17 – Salvatorische Klausel
 

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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